So kritisiert der Umweltverband die sehr breit geratenen Ausschlussgebiete in den randlich gelegenen „Rahmenbereichen“ der Welterbegebiete „Oberes Mittelrheintal“ und „Obergermanischer-Raetischer Limes“. „Wenn in Koblenz eine Seilbahn und in St. Goar eine vom BUND unerwünschte Brücke möglich sein sollen, dann würde ein deutlich geringerer Schutzstreifen für Windenergieanlagen reichen“, so der für Energie zuständige stellvertretende Landesvorsitzende Michael Carl. Das Gleiche gelte für gebäudeunabhängige Fotovoltaikanlagen. Der BUND sei auch der Auffassung, dass 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen nicht unbedingt ausreichen werden. „Durch die Nutzung weniger geeigneter Standorte werden mehr Flächen benötigt. Außerdem lagen in den vergangenen Jahren die tatsächlichen Windstärken deutlich unter den Erwartungen. Das ist sehr wahrscheinlich bereits eine Folge des Klimawandels. Das LEP IV reduziert aber die Anzahl von möglichen Windenergieanlagen deutlich“, so Carl weiter.
Auf der anderen Seite müssten laut Holger Schindler mehr Natura 2000-Gebiete zu Ausschlusszonen bestimmt werden, wobei noch immer die Steuerung auf der Ebene der Regionalplanung fehle: „Bei einer sinnvollen, übergreifenden Planung wäre es sicher möglich, auf windhöffigen Flächen Windräder zu bauen und dennoch einen großen Teil der Natura 2000-Flächen auszuschließen.“ Der Schutz alter Laubwälder sei zwar auf den ersten Blick gestärkt worden, aber durch eine viel zu große Mindestfläche ad absurdum geführt. Die im LEP angegebenen 10 ha würden für einen Ausschluss vor Ort nur sehr selten erreicht, weshalb dieser Punkt kaum einen Schutz bewirke - ein falsches Signal für unsere ohnehin bereits stark bedrohten Fledermäuse.
Überlegenswert sei es außerdem, von der starren 1000/1100m-Regelung weg zu gehen und einen „5h-Abstand“ im LEP IV zu notieren, bei dem Windräder einen Abstand ihrer fünffachen Höhe von der Bebauung einhalten müssen. Dadurch könnten kleinere, weniger störende Windräder etwas näher an bewohnte Gebiete heranrücken. „Letztlich sollte die Landesregierung auch beim Repowering, das häufig durch Reduzierung der Anlagenzahl die Natur schont, und eventuellen Einzelanlagen etwas mehr Flexibilität beweisen. Auch wenn der BUND grundsätzlich für Windparks eintritt, sollten in Ausnahmefällen Flächen für unter drei Anlagen genehmigungsfähig sein. Sonst wird die Zahl der möglichen Anlagen nochmals deutlich reduziert“, führt Michael Carl weiter aus. „Wenn wir Atom- und Kohlekraftwerke in Deutschland abschalten wollen, führt nichts an einem weiteren Ausbau von Wind- und Sonnenenergie vorbei. Dieser muss aber naturverträglich erfolgen“, so Carl abschließend.
Für Rückfragen:
Dr. Holger Schindler, 06306 701505
Michael Carl, 02620 8416
Sabine Yacoub, 06131-62706-0 oder 0174-9971892