Im letzten Jahr hatten im Rhein-Hunsrück-Kreis bei Hausbay und bei Hasselbach noch zwei Rotmilanpaare unbehelligt gebrütet. Nun sind beide Vogelnester, die in unmittelbarer Nähe zu geplanten Windkraftanlagen lagen, plötzlich verschwunden. Zum Schutz dieser europaweit gefährdeten Vogelart dürfen in der Nähe von Rotmilanbrutplätzen keine Windkraftanlagen errichtet werden. Das Entfernen von Rotmilannestern ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Der BUND hat daher Anzeige erstattet.
„Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Nester des Rotmilans mutwillig entfernt worden sind, da solche kompakten und großen Nester nicht plötzlich komplett verschwinden, außerdem sind Kletterspuren am Stamm zu sehen. Der erforderliche Ausbau der Windenergie darf nicht zu Lasten dieser europaweit gefährdeten Tiere gehen, schon gar nicht durch das illegale Zerstören von Nestern“, empört sich Dr. Holger Schindler, Vorsitzender des BUND.
„Die Entfernung von Nestern ist nicht nur ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Es bringt auch die Energiewende und die Planungssicherheit der Kommunen nicht voran. Die betroffenen Rotmilanpärchen werden sich in der Nähe - in derselben Gemeinde oder der Nachbargemeinde - neue Nester suchen. Durch ständig wechselnde Horste werden Windkraftplanungen erschwert oder sogar Vorhaben benachbarter Kommunen zunichte gemacht“, ergänzt die Naturschutzreferentin Bianca Goll.
Der BUND plädiert an die Verantwortlichen in den Gemeinden und an die Windkraftplaner, den Schutz der durch Windkraft gefährdeten Vogel- und Fledermausarten ernst zu nehmen, Brutplätze den Naturschutzbehörden zu melden und jedem Verstoß gegen Naturschutzrecht entgegenzuwirken. „Viele vor allem ehrenamtlich Aktive der Naturschutzverbände beobachten im ganzen Land genau, ob beim Ausbau der Windenergie der Artenschutz beachtet wird“, weiß Goll.
„Dieses Beispiel zeigt, wie dringend eine überregionale Steuerung für die Errichtung von Windkraftanlagen notwendig ist. Dann müsste nicht jede Kommune für ihre eigenen Anlagen kämpfen“, richtet sich Schindler vor allem an die politisch Verantwortlichen im Umwelt- und Wirtschaftsministerium in Mainz.
Hintergrund
Rotmilane kommen nur in Mitteleuropa vor. Deutschland hat für diese Art eine besonders hohe Verantwortung, da über 60% aller Tiere bei uns brüten. In Rheinland-Pfalz schätzen Vogelexperten den Bestand auf 500-700 Brutpaare.
Der Rotmilan ist die Vogelart, die bisher am häufigsten tot unter Windrädern aufgefunden wurde. Bei der Planung von Standorten für Windenergieanlagen muss daher besonders auf das Vorkommen von Rotmilanen geachtet werden.
Rotmilane bauen ihre Nester nicht, wie die meisten Vogelarten, jedes Jahr neu, sondern nutzen sie in der Regel mehrere Jahre. Die Nester werden daher mit den Jahren sehr kompakt und Horste genannt. Wegen der regelmäßigen und langjährigen Nutzung der Horste ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, diese auch außerhalb der Brutzeit zu zerstören.