Im Klimaschutz sind zwei große Bereiche voranzubringen: die Reduzierung und Elektrifizierung des Verkehrs und die Installation von Wärmepumpen in einem Großteil der Wohnungen.
Mit dem deutlich verschlechterten bundesweiten Klimaschutzgesetz wird dies nicht möglich sein. Rheinland-Pfalz wollte mit einem ambitionierten Klimaschutzgesetz einen anderen Weg gehen. Dies ist ihm nach Einschätzung des BUND Rheinland-Pfalz nur teilweise gelungen - sicherlich auch als Folge der unseligen Umgestaltungen auf Bundesebene.
Vom im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor zwischen 2035 und 2040 für ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz hat sich die Landesregierung verabschiedet. Das neue Ziel „bis 2040“ trägt den Erforderlichkeiten im Klimaschutzbereich keine Rechnung. Michael Carl, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender: „Wann versteht die Politik endlich, dass wir keine Zeit haben, alles auf die lange Bank zu schieben? Das Einhalten des 1,5-Grad-Zieles ist praktisch schon Makulatur, weil sogar bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden! Bezeichnend ist, dass in § 1 des Klimaschutzgesetzes als Ziel genannt wird, dass die Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf 1,5 Grad beschränkt und gleichzeitig im Einleitungstext eine Erhöhung der Durchschnittstemperatur von 8,1 auf 9,8 °C, also um 1,7 Grad konstatiert wird. Kann deutlicher formuliert werden, wie weit wir im Klimaschutz unseren Zielen hinterherlaufen?"
Sektorziele: Fortschritt mit Schwächen und ein schlechtes Vorbild
Der BUND begrüßt, dass Sektorziele festgeschrieben sind, kritisiert aber stark, dass diese postwendend wieder aufgeweicht werden. Das Überschreiten eines Sektorziels kann durch das Unterschreiten des Ziels in einem anderen Sektor ausgeglichen werden. Auch hier habe man offenbar von der ehemaligen Bundesregierung gelernt. Sabine Yacoub, BUND-Landesvorsitzende: „Wenn es auch in Rheinland-Pfalz Usus wird, dass Ziele, die man nicht erreichen kann oder will in andere Bereiche verlagert werden, getreu dem Motto: ‚Die Kollegin/der Kollege wird’s schon richten!‘, ist Klimaschutz in die zweite Reihe gerutscht.“
Aber auch in anderen Bereichen wurde das Gesetz offenbar von Variante zu Variante abgeschwächt. Die Klagemöglichkeiten gegen das Land sind ebenso verschwunden wie die Möglichkeit einer negativen Treibhausgasbilanz bis 2045.
Positive Ansätze: Präzisere Regelungen und Zwischenziele
Positiv zu sehen sind die Zwischenziele für 2030 und 2035, die wichtige Marken bei der Kontrolle darstellen. Auch der CO2-Schattenpreis für Baumaßnahmen kann positive Wirkung entfalten, wenn er regelmäßig und rechtzeitig an die realen Kosten angepasst wird. Auch insgesamt bietet das neue Gesetz präziser formulierte Bestimmungen in vielerlei Bereichen. So sollen Klimaschutzmaßnahmen stärker nach ihrer Wirksamkeit priorisiert und mit konkreten Zielen ausgestattet werden, die jährlich überprüft werden müssen.
Verankerte Zielaufweichungen
Dies ändert nichts daran, dass es durch die Möglichkeit, Zielwerte nach unten zu korrigieren, wenn der Bund seine Klimaschutzbemühungen nicht durchzusetzen vermag, zu gefährlichen Zielaufweichungen kommen kann. Dass die Klimaschutzziele der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft unterworfen werden, ist einer der größten Mängel dieses Gesetzes.
Klimaschutz als Überlebensfrage
Abschließend warnen die beiden BUND-Vorstandsmitglieder eindringlich vor den Folgen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen: „Sind denn Katastrophen wie im Ahrtal und zuletzt in Spanien unserer Politik nicht Warnung genug? Es geht nicht nur um wirtschaftliche Verluste, sondern um Menschenleben, die durch entschlossenere Klimaschutzpolitik gerettet werden könnten.“
Der BUND fordert die Landesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern und damit ein klares Signal für mutigen und konsequenten Klimaschutz zu setzen. Die Zeit drängt – der Schutz unseres Planeten und der kommenden Generationen muss oberste Priorität haben.
Für Rückfragen:
Sabine Yacoub, Landesvorsitzende: 0174-9971892
Michael Carl, Stellvertretender Landesvorsitzender: 02620 8416