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Rheinland-Pfalz

Schwerlastverkehr auf B 10 - Meinungsaustausch mit Minister geht weiter

06. April 2017 | Mobilität

Es hat einen erneuten Briefwechsel des BUND-Landesvorsitzenden Dr. Holger Schindler mit dem rheinland-pfälzischen Verkehrsminister zum Thema Befreiung vom belastenden LKW-Transit auf der B 10 gegeben. Dabei zeigten sich Widersprüche, die auch in Zusammenarbeit mit der BI Queichtal herausgearbeitet worden sind und einer eingehenderen Prüfung zu unterziehen wären.

Die Fakten sprechen lassen!  Was ist Zumutbarkeit?

Es hat einen erneuten Briefwechsel des BUND-Landesvorsitzenden Dr. Holger Schindler mit dem rheinland-pfälzischen Verkehrsminister zum Thema Befreiung vom belastenden LKW-Transit auf der B 10 gegeben. Dabei zeigten sich folgende Widersprüche, die auch in Zusammenarbeit mit der BI Queichtal herausgearbeitet worden sind und einer eingehenderen Prüfung zu unterziehen wären:

•         Man sagt dem BUND, Umwege seien für Speditionen eine „Zumutung“. Eine Abwägung mit den Zumutungen für Gesundheit, Mensch, Natur, Weinbau und Tourismus ist bisher jedoch nicht erkennbar.

•         Man verweist auf ein verkehrswissenschaftliches Gutachten, das belege, dass eine Umleitung von Bundesstraßenverkehr juristisch nichtumsetzbar sei. Die Umweltschützer jedoch können deutschlandweit eine Vielzahl von Beispielen für Umleitungen belegen – beispielsweise wegen Mautflucht oder Zumutungen für Mensch und Natur. Umwege von 18 oder 47 und sogar 54 Kilometern finden sich bei den herausgegriffenen Beispielen B 4 (Bereich Lüneburg - Braunschweig), B 25 (Augsburg – Feuchtwangen), B 239 (Heilbronn –Karlsruhe).

•         Man sagt, die Bemautung von Bundesstraßen ab 2018 werde automatisch zu einer „Rückverlagerung“ der Mautflüchtlinge auf den Europakorridor A 6 (TEN-Achse) führen. Dem widerspricht deutlich, dass auch nach Bemautung die B 10 der kürzere und mautreduzierende Weg bleiben wird.

•         Es wird gesagt, dass eine Umleitung jedweden Transits (international wie national) einen Umweg von 85 Kilometern zumute. Jedoch auf der Relation Landau Nord  -  AK Neunkirchen  A 6/A 8 wird laut Routenplaner ein Mehrweg von lediglich 49 Kilometern erkennbar.

•         Es wird der Eindruck von einem eher geringfügigen Anteil des Transitverkehrs erweckt. Das Büro MODUS CONSULT jedoch stellt für die Zählstelle Wilgartswiesen fest: „Der Anteil des Güterverkehrs im Fernbereich lag etwa bei 53 Prozent aller Tagesfahrten“. Erhellend sind auch die Zählergebnisse anlässlich der Sperrungen für die Tunnelsanierungen 2010 und 2011: Je nach Zählstelle (Wilgartswiesen, Godramstein) verringerte sich der LKW-Verkehr um einen Prozentsatz zwischen 64 und 54 Prozent  -  bei einer Abnahme des Gesamtverkehrs zwischen 26 und 12 Prozent.

•         Es wird eine Bündelungs- und Sammelfunktion der B 10 für das nachgeordnete Straßennetz postuliert. Die auch in der Presse veröffentlichten Zahlen zeigen aber, dass dies nicht für die Gesamtstrecke gilt, sondern nur beim Pendlerverkehr auf den Abschnitten zwischen Pirmasens und Hinterweidenthal und zwischen Annweiler und Landau zutrifft. Unter Berücksichtigung der Pendlerstatistiken muss der mittlere Teil wohl eindeutig vom überregionalen Verkehr dominiert sein. So hatte das Verkehrsaufkommen an der Zählstelle Wilgartswiesen 2013 ein Gesamtvolumen von 16.459 Kfz/24 h; dazu gehören die größtenteils die B 10 nutzenden 430 Auspendler aus Pirmasens  in die Südpfalz und ins Rechtsrheinische sowie in umgekehrter Richtung die 200 Einpendler nach Pirmasens. Im Vergleich zu diesem geringen Pendleranteil von gerademal 630 Fahrzeugen aus oder nach Pirmasens lag dagegen der Schwerverkehrsanteil mit 3.186 LKW um ein Vielfaches höher. Dies im Übrigen ausgerechnet auf einem Abschnitt, wo streckenweise gerademal Platz ist für die parallele Eisenbahn und die zweistreifige B 10 ist und wo zudem die größte und empfindliche Kernzone des deutsch-französischen Biosphärenreservats („Quellgebiet der Wieslauter“) gestreift wird.

Angesichts dieses Bündels von Gesichtspunkten (bundesweiter Vergleich für Umleitungsverkehr, fast wöchentlich bedrohliche Situation in den vier Tunnels und Mautflucht) müsste alleine Paragraph 45 StVO ausreichen, um Mensch und Natur entlang der B 10 zwischen Pirmasens und Landau Erleichterung zu verschaffen durch Umleitung des Schwerverkehrs im Transit. Hinzu kommt die EU-Verordnung Nr. 1315/2013, beschlossen vom EU-Parlament am 20. Dezember 2013 zu den TEN-Achsen.

Für Rückfragen:

Sabine Yacoub, 06131-62706-0 oder 0174-9971892Ulrich Mohr, 06347-6630

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