Sommerrodelbahn Loreley: BUND reicht Beschwerde ein

29. November 2012 | BUNDintern, Naturschutz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e .V. hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Sommerrodelbahn auf dem Loreleyplateau eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag abgelehnt, die Baugenehmigung für die Freizeitanlage außer Vollzug zu setzen.

Das Gericht hatte seine Entscheidung nicht damit  begründet, dass die Sommerrodelbahn rechtskonform sei. Es hatte vielmehr deutlich gemacht, dass der Ausgang des Verfahrens offen sei. Falls die Sommerrodelbahn in weiteren Verfahren als rechtswidrig eingestuft würde, könne sie jederzeit  zurückgebaut werden.

Dies sieht der BUND anders: Nach seiner Ansicht entstehen durch den derzeitigen Bau der Sommerrodelbahn gravierende bleibende Schäden am Landschaftsbild des Welterbegebietes und den geschützten Denkmälern des Loreleyfelsens.  Daneben weist der BUND auf den enormen Imageschaden  hin, welchen eine Sommerrodelbahn auf der Loreley dem regionaltypischen Tourismus beifügt. Seine Beschwerde begründet der BUND unter anderem mit der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht sich  nicht dazu geäußert hat, ob das Umweltrecht bei der Baugenehmigung der Sommerrodelbahn eingehalten wurde oder nicht. Dadurch sind wichtige juristische Fragen offen geblieben. Um Rechtssicherheit zu erlangen, möchte dies der Naturschutzverband geklärt wissen.

Der BUND ist nach wie vor der Überzeugung,  dass ein Bebauungsplanverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig abgeschlossen sein müssen, bevor mit dem Bau der Sommerrodelbahn begonnen werden darf. Im Fall der Sommerrodelbahn ist der Bebauungsplan bislang nicht bekannt gemacht worden, trotzdem wurde die Baugenehmigung  durch die Kreisverwaltung Rhein-Lahn erteilt  und mit dem Bau begonnen.

 

Für Rückfragen:

Matthias Boller 0262161160 bzw. 01573 8209907

Sabine Yacoub 06131 62706-0 bzw. 0174-9971895 

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