50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Startbahnverlängerung Hahn

05. Januar 2005 | Mobilität, Wälder, Lebensräume

Beim Roden wird Rechtsstaat gleich mitgerodet In Rheinland-Pfalz gehen die Uhren anders

In Rheinland-Pfalz geben im rechtlichen Umgang miteinander wohl zunehmend eher die Holzhacker den Ton an. Die Verantwortlichen für die derzeit anlaufenden Rodungen von hochsensiblen 66 Hektar Wald auf dem Hahn handeln rechtwidrig, weil der Planfeststellungsbeschluss für die Startbahnverlängerung, auf die sie sich stützen, überhaupt noch nicht wirksam sein kann. Dieser Beschluss ist weder den betroffenen Ortsgemeinden noch den beteiligten Verbänden zugestellt. Dadurch fehlt eine wichtige Voraussetzung für dessen Rechtswirksamkeit. Gipfel des hemdsärmeligen Vorgehens: Die Verbandsgemeinden sind sogar strikt gehalten, die wenigstens ihnen zugegangenen Unterlagen nicht weiterzugeben. An-statt zu informieren, schafft man in einer Nacht- und Nebelaktion vollendete Tatsachen. Dies ist unerträglich.

Pikanterweise wird mit der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet ein ganz anderer Stil gepflegt; zum Streitthema A 380-Werft nämlich heißt es im Anschluss an ein Gespräch zwischen Fraport AG und BUND Hessen vom November 2004 in einer gemeinsamen Pressemitteilung, die Fraport habe versichert, „dass mit Nacht- und Nebelaktionen zur Rodung auch angesichts der sofortigen Vollziehbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nicht gerechnet werden müsse. Die Fraport AG betonte, dass es guter Gepflogenheit entspreche, keine unumkehrbare Fakten zu schaffen, bevor nicht das Verwaltungsgericht Gelegenheit hatte, die zu erwartenden Eilanträge zur Aufhebung des Sofortvollzugs ausreichend zu prüfen. Fraport beabsichtigt, sich an diese gute Gepflogenheit zu halten“.

Wie hat man sich diese Verhaltensdiskrepanz zu erklären? Hat das rabiate Verhalten der Amerikaner beim Ausbau des Militärflughafens Ramstein Schule gemacht? Oder: Hält man Rheinland-Pfalz und speziell den Hunsrück für einen Landstrich, der von tumben Hinterwäldlern bewohnt ist, denen gegenüber ein fairer und zivilisierter rechtlicher Umgangsstil sich erübrigt? Oder: Ist die zynische Äußerung eines der beiden Geschäftsführer von „Frankfurt Hahn“, „das Konfliktpotenzial auf dem Hunsrück ist vernachlässigenswert“, schon soweit stilbildend für rheinland-pfälzische Verhältnisse, dass auch Recht und Gesetz als „vernachlässigenswert“ erachtet werden?

Hintergrund des Streites um die Ausbaupläne auf dem Hahn ist unter anderem das einzige rheinland-pfälzische Vorkommen von Wochenstuben der Mopsfledermaus. Diese äußerst gefährdete Art gehört zu den Arten nach der Brüsseler FFH-Richtlinie, die als Schutzgrund für die Ausweisung von FFH-Gebieten herangezogen werden. Die Schutzanforderungen wurden im Planfeststellungsverfahren völlig unzureichend berücksichtigt.

Der BUND wird umgehend eine Eilentscheidung zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung beantragen.

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher)

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