50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Steinbruch Marta (Bad Sobernheim/Waldböckelheim)

17. April 2007 | Naturschutz, Ressourcen & Technik

Steinbruch vom Verwaltungsgericht Koblenz gestoppt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wertet den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz, den Planfeststellungsbeschluss für die Steinbruchgenehmigung aufzuheben, als großen Erfolg. BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz erklärt: „Dies ist ein guter Tag für den Naturschutz. Das Gericht hat bestätigt, dass die Gebietsabgrenzung für das Fauna-Flora-Habitatschutzgebiet fehlerhaft war und der naturzerstörende Steinbruch an dieser Stelle nicht genehmigt werden darf.“

„In den Gerichtsverhandlungen war deutlich geworden, dass der zuständige Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt und Gewerbeaufsicht bei der Ausklammerung des Gebietes fälschlicherweise davon ausging, dass der Steinbruch bereits genehmigt sei,“ erläutert Ludger Nuphaus, der den BUND bei den Verhandlungen vertreten hatte. Das Landesamt hatte somit die Herausnahme der geplanten Abbaufläche aus dem künftigen Schutzgebiet aus Rücksichtnahme gegenüber dem Vorhaben vorgenommen und nicht - was allein zulässig gewesen wäre - nach naturschutz-fachlichen Kriterien abgegrenzt.

Das Gericht hat die Argumentation des BUND, dass im Abbaubereich wertvolle Trockenwälder und Lebensräume für seltene Pflanzen und Tierarten vorkommen, nun voll und ganz bestätigt. Daher hegt der BUND jetzt große Hoffnung, dass der bisher weitgehend störungsfreie Waldböckelheimer Wald weiterhin für erholungssuchende Menschen, aber auch seltene Tierarten, wie Wildkatze und Bechsteinfledermaus, nutzbar sein wird.

Die Fa. Faber konnte vor Gericht auch nicht geltend machen, dass ihre wirtschaftlichen Belange Vorrang gegenüber besonders schutzwürdigen Biotopen haben. Die Ansicht des BUND, dass in der Region in ausreichender Anzahl Steinbrüche vorhanden sind, wo unter wesentlich geringerer Beeinträchtigung für die Natur die für das Bauwesen benötigten Steine abgebaut werden können, wird vom Gericht geteilt.

BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz bedankt sich ganz herzlich bei den Steinhardter Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit überaus großem Engagement für die Erhaltung des ökologisch so bedeutsamen Waldgebietes eingesetzt haben. 

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