Mainz. Der BUND Rheinland-Pfalz geht gegen das fehlerhafte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (OVG) vor. Vom Urteil seien alle Gerichtsverfahren gegen mangelhafte behördliche Genehmigungen betroffen. Das OVG hatte die Tagebaugenehmigung für den geplanten Steinbruch Marta in der Gemeinde Steinhardt bestätigt und weitere Rechtsmittel untersagt. Im Rechtsstreit müssen BUND und Bürgerinitiative daher erst einmal eine Revision erklagen. Nach Auffassung des BUND gefährdet der geplante Steinbruch geschützte Tier- und Pflanzenarten. Zudem würden die betroffenen Gemeinden durch den Schwerlasterverkehr stark belastet.
„Wir wollen den geplanten Steinbruch Marta stoppen“, so Henning Strodthoff, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Der BUND hatte in erster Instanz und im Eilverfahren dann auch vor dem OVG gewonnen. Nun bestätigte das OVG hingegen im Berufungsverfahren die Tagebaugenehmigung und untersagte gleichzeitig weitere Klagen. „Wenn ein Beamter aus Unwissenheit eine falsche Entscheidung getroffen hat, muss diese Entscheidung geändert werden“, so Strodthoff. Das Gebiet des geplanten Steinbruchs im „Waldböckelheimer Wald“ erfüllt die Natura-2000 Kriterien. Da die Behörde dies aufgrund fehlender Untersuchungen jedoch 2005 noch nicht wusste, sei die damalige Genehmigung rechtsgültig, argumentiert das Gericht. „Muss eine Behörde lernfähig sein? Darauf lässt sich der Rechtsstreit reduzieren“, so Strodthoff.
Rechtsanwalt Dirk Teßmer ist zuversichtlich, dass die Revision gegen das Urteil zugelassen und der hohe Rang der Belange des europäischen Naturschutzes vom Gericht anerkannt wird. „Wenn eine Behörde nachweislich ohne ausreichend prüffähige Unterlagen eine Genehmigung erteilt, dann muss ein Gericht die nicht nachvollziehbare Behördenentscheidung aufheben. Dies gilt erst Recht, wenn es um die Bewahrung von Lebensräumen des europäischen Naturschutzes geht“, so Teßmer.
In der Region trifft der geplante Steinbruch auf massiven Widerstand. Bereits 2002 gründete sich die Bürgerinitiative "Menschen gegen Steinbruch Marta" und wird seit langem von den Gemeinden unterstützt. Rolf Simon, Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative hofft darauf, dass die Betreiberfirma Faber freiwillig auf den Steinbruch verzichtet. „Der Steinbruch ist überflüssig, schädigt die Natur und gefährdet unsere Gemeinde“, so Simon. Die BI befürchtet, dass die Menschen in Bad Sobernheim und Steinhardt künftig Schwerlastverkehr vor ihrer Haustür haben und ihr Naherholungsgebiet zerstört wird. „Mit diesem Urteil werden behördliche Entscheidungen zum Glücksspiel und Bürger können sich nicht wehren. Schilda lässt grüßen“, empört sich Simon.
Für Rückfragen: Henning Strodthoff, Landesgeschäftsführer, 0151 12273866