Diese herausragende Bedeutung des Soonwaldes ist nach Ansicht der Verbände vor allem durch Windenergiepläne stark gefährdet. Deshalb stellten sie jetzt bei der SGD Nord den Antrag, den Soonwald als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Schon vor mehr als zehn Jahren wurde der Soonwald aufgrund seines Artenreichtums, seiner Vegetation und seiner hochwertigen Landschaftsbilder als möglicher Nationalpark bezeichnet. Inzwischen scheint bei der Suche nach einem Nationalpark der Hochwald favorisiert zu werden. Zeitgleich finden Planungen statt, im Soonwald Windenergieanlagen zu errichten. Die etwa 1.000 ha besonders schützenswerter alter Eichen und Buchenbestände sind nach Ansicht der Verbände langfristig auch durch forstliche Nutzung gefährdet. „Um diese Entwicklung zu verhindern, ist die Ausweisung des Soonwaldes als Naturschutzgebiet unbedingt erforderlich“, ist sich Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz sicher.
Deshalb stellten die drei Naturschutzverbände und die Initiative Soonwald jetzt den Antrag, den Soonwald weitgehend unter Naturschutz zu stellen. In ihrer Begründung legen sie das differenzierte Zusammenspiel geologischer, klimatischer und struktureller Faktoren als Ursache für die Artenvielfalt dar. Besonders viele geschützte Arten haben im Soonwald einen Rückzugsraum gefunden. Aber auch Moore und Reste alter kulturhistorischer Nutzungen zählen zu den Qualitäten des Soonwaldes. „Da die Erhaltung der Biodiversität neben dem Klimaschutz die herausragende Aufgabe dieses Jahrhunderts darstellt, müssen wir uns um diesen Hotspot der Biodiversität besonders kümmern. Windenergieanlagen beeinträchtigen die windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten des Soonwaldes. Solche Konzentrationsflächen von 15 nachgewiesenen Fledermausarten müssen für Windkraft tabu sein“, so Dr. Peter Keller, Vorsitzender der GNOR. „Wegen dieser hohen Bedeutung hat der BUND Rheinland-Pfalz in seinem Positionspapier zur Windenergie den Soonwald auch zum Ausschlussgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen erklärt und fordert dessen nachhaltigen Schutz. Auch eine forstliche Nutzung der alten Baumbestände ist an diesem Standort nicht möglich“, ergänzt Harry Neumann, Vorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz.
Dies habe inzwischen auch der Windkraftbetreiber juwi erkannt und in einer Presseerklärung bekundet, dass er auf weitere Windkraftanlagen im Soonwald verzichte, weil sie nicht naturverträglich seien. Dies binde allerdings die anderen Windkraftbetreiber nicht. Deshalb müsse der Soonwald unter Schutz gestellt werden. Da nach dem neuen Landesentwicklungsprogramm Windkraft auch in Kernzonen der Naturparke ermöglicht werde, sei auch die geplante Ausweisung von Kernzonen kein Schutz mehr – nur ein Naturschutzgebiet schütze dieses herausragende Gebiet. „Jetzt liegt es an der Landesregierung, mit einer NSG-Ausweisung des Soonwaldes zu beweisen, dass sie es mit dem Schutz des Soonwaldes und mit der Absicht, die Energiewende und den Naturschutz zu vereinbaren, wirklich ernst meint oder ob sie alles der Energiewende unterordnet“, so die Position des Vorstandes der Initiative Soonwald.
Für Rückfragen:
BUND: Harry Neumann, Landesvorsitzender, 02626-926 441 oder 01577-9575158
BUND: Sabine Yacoub, Landesgeschäftsführerin, Telefon 06131-62706-0
NABU: Siegfried Schuch, Landesvorsitzender, Telefon: 06133-507988 oder 0171-8168966
Initiative Soonwald: Jörg Rehmann, stellvertretender Vorsitzender, Telefon 0171-7762404
Die Begründung des Antrags finden Sie mit der PM im Anhang.