50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Wasser-Cent grundsätzlich richtig, Ausnahmeregelungen aber zu weitgehend

16. Dezember 2011 | Flüsse & Gewässer, Quellen und Bäche, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz stimmt der Einführung des Wasser-Cents grundsätzlich zu, gehört doch ein Wasserentnahmeentgelt seit Jahren zu den Forderungen des BUND.

Elf Bundesländer haben es bereits eingeführt. Einverstanden ist der BUND auch mit der vorgesehenen zweckgebundenen Verwendung der Einnahmen: Die jährlich zu erwartenden 20 Millionen Euro sollen ausschließlich dem Gewässerschutz zu Gute kommen, durch Investitionen in nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, Wasserrückhalt, Grundwasserneubildung und Renaturierung.

Das Hauptproblem am Wasser-Cent sind aus Sicht des BUND die vielen Ausnahmeregelungen. Vor allem die generelle Ausnahme der Landwirtschaft ist abzulehnen. „Auch die Landwirtschaft muss zu einem sparsameren Umgang mit der Ressource Wasser angehalten werden“, mahnt der stellvertretende Landesvorsitzende Dr. Heinz Schlapkohl. Besonders die großen Versorgungsverbände wie etwa in der Vorderpfalz geben das Wasser für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen zu billig ab, was in einigen Fällen zu Verschwendung und damit verbundenen Nähr- und Schadstoffeinträgen in Gewässer führt.

Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie verlangt explizit, die Landwirtschaft an den Kosten der Wasserdienstleistungen zu beteiligen. Das Argument, dass der Verbrauch der Landwirtschaft weniger als 1% der Gesamtwasserentnahme ausmacht, ist irreführend. Die Statistik wird durch die Tatsache verzerrt, dass Kühlwasser für die Industrie den Löwenanteil des Verbrauchs ausmacht – und dieses wird dem Fluss nach Gebrauch zwar erwärmt, aber doch zumindest unverschmutzt zurückgegeben.

Zu Hinterfragen ist auch, warum die Wasserentnahme für Wasserkraftwerke nicht erfasst werden soll. Die Wassernutzung durch Wasserkraftwerke ist fast immer mit einem spürbaren Eingriff in die Gewässerökologie verbunden. Die Wasserentnahme zur Fischerei ist ebenfalls vom Wasser-Cent ausgenommen, wodurch die mögliche  Gewässerbelastung durch Fischteiche unberücksichtigt bleibt.

Solche inkonsequenten Regelungen widersprechen dem Prinzip der Nachhaltigkeit, um das es beim Wasser-Cent geht. Der BUND fordert die Politik daher auf, die Ausnahmeregelungen zu überdenken.

Für Rückfragen:

Heinz Schlapkohl Tel. 06353-3318Sabine Yacoub Tel. 06131-62706-0 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb