BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Mittelrheinbrücke: Ausbau des Fährverkehrs statt Naturzerstörung

Die rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände BUND, NABU und GNOR sprechen sich gemeinsam mit der Bürgerinitiative Rheinpassagen und dem VCD Rheinland-Pfalz gegen die Planungen für die umstrittene Mittelrheinbrücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen aus. Nun wurde der Raumordnerische Entscheid zum Raumordnungsverfahren abgeschlossen und dem Vehrkersministerium übergeben. (Bild: Klaus Thomas)

Forderungen

  • Die Planungen für die so genannte Mittelrheinbrücke müssen gestoppt werden. Stattdessen sollte der Fährbetrieb optimiert werden: 24-Stunden lang und kostenlos!
  • Der Rhein muss an vielen Stellen, schnell, gut und kostengünstig überquert werden können: Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Kraftfahrzeug; von Pendler*innen, Schüler*innen, Zulieferer*innen, Touristen und allen Einwohn*innen des Rheintals.
  • Die Fähren sind ein wichtiger Bestandteil des Welterbes Mittelrhein und müssen erhalten werden!
  • Der Welterbestatus (Weltkultur- und Weltnaturerbe) des Mittelrheintals darf nicht gefährdet werden.
  • Es dürfen keine Eingriffe in die Rheinhänge und die geschützte Natur vorgenommen werden.

Nachteile für die Region

Das Ergebnis des im Februar 2021 eigenleiteten Raumordnungsverfahrens basiert auf falschen Annahmen und Berechnungen. So wurde nicht berücksichtigt, dass alle Fähren nach Fertigstellung einer festen Querung ihren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen einstellen werden. Damit ginge ein wichtiger Bestandteil des Weltkulturerbes Mittelrhein und einer touristischen Attraktion in Europa verloren. Die Querungsmöglichkeiten am Mittelrhein würden auf künftig eine Brücke in Fellen/Wellmich reduziert. Autofahrer*innen, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen müssten große Umwege in Kauf nehmen, ebenso der Nahverkehr mit Bussen.

Zudem wäre die Brücke an zahlreichen Tagen im Jahr nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar. Denn spätestens bei der Erreichung der Hochwasserpegels von 5,40 Metern sind Teile der B 42 und der B 9 gesperrt, was mehrfach jährlich eintritt. Bei einem Pegel von 5,80 Meter wäre die Brücke rechtsrheinisch nicht mehr erreichbar.

Die Verkehrsuntersuchung ist unvollständig und nicht akzeptabel. Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen der durch die Mittelrheinbrücke entstehenden Verbindung zwischen A3 und A61 sowie aufgrund des Wegfalls der Fähren wurden nicht berücksichtig. Völlig ungeklärt ist, wie der zusätzlich aufkommende Verkehr auf der linken Rheinseite geleitet werden soll.

In die Bewertung der raumstrukturellen Wirkungen fließen lediglich die Bedürfnisse der motorisierten Verkehrsteilnehmer ein. Zukunftsweisende raumordnerische Entwicklungsziele, die auch in den übergeordneten Planungen auf Bundes-und Landesebene eine hoher Priorität haben wie z. B. Mobilitätswende, werden nicht beachtet.

Die Höhe der Brücke von 27 Metern über Normalwasserspiegel ist vergleichbar mit der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz und der Schiersteiner Brücke in Mainz. Deshalb ist auch nicht davon auszugehen, dass eine Brücke mit dem UNESCO-Welterbe vereinbar ist.

Natur und Wildtiere in Gefahr

Durch den Brückenbau kommt es zu massiven Eingriffen in Natur und Landschaft. Im Wellmicher Bachtal und im westlichen Gründelbachtal befinden sich Wildkatzenlebensräume und Wildtierwanderkorridore von europaweiter Bedeutung. Diese werden durch das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen entwertet und zerschnitten.

Das Landschaftsbild wird massiv beeinträchtigt bzw. dauerhaft zerstört und verändert. Im Vorhabensgebiet sowie in der näheren Umgebung sind mehrere naturschutzrechtliche Schutzgebiete ausgewiesen und eine Vielzahl verschiedener Biotoptypen anzutreffen, die durch ihren Abwechslungsreichtum und Verzahnung einen Lebensraum verschiedenster Tier-und Pflanzenarten darstellen. Alle festen Querungsvarianten tragen zu einer Minderung der ökologischen Wertigkeit dieser Gebiete bei.

Finanzierung

Die im Gutachten genannten Baukosten zur Finanzierung der Mittelrheinbrücke sind geradezu abenteuerlich. Das Bauwerk in „Tieflage Außerhalb“ soll einschließlich der Auffahrten 40 Millionen Euro netto kosten. Dagegen sind hochgerechnet auf das Jahr 2030 von Brückenkosten in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro auszugehen. Die Investitions- und Folgekosten der Brücke sind im vorgelegten Gutachten im Vergleich mit den Kosten der Fähren komplett unberücksichtigt. Der Fährbetrieb ist die günstigste Möglichkeit der Rheinüberquerung für die öffentliche Hand. Sie fahren auf eigene Kosten und ohne Zuschüsse, wohingegen eine Brücke vom Steuerzahler finanziert wird und die jährlichen Folgekosten in Millionenhöhe übernommen werden müssen.

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