Schutzstatus
Wölfe sind in Deutschland streng geschützt. Grundlage hierfür bietet neben den Naturschutzgesetzen mit der Bundesartenschutzverordnung, die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) der EU, das Washingtoner Artenschutzabkommen und die Berner Konvention.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umfasst folgende Anordnungen, die die rechtlichen Vorgaben des EU- und Völkerrechts umsetzen: Bei streng geschützten Arten ist das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten der Tiere untersagt. Ausnahmen von diesen Verboten können nur in Ausnahmefällen von den zuständigen Behörden gewährt werden. Darüber hinaus sind der Kauf und Verkauf von Wölfen verboten, sowie alle Handlungen, die einem kommerziellen Zweck dienen.
Jagd
Das Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz besagt, dass der Wolf nicht bejagt werden darf. Das absichtliche Töten eines Wolfes verstößt gegen die Zugriffsverbote des Artenschutzrechts und gilt als Straftat. Eine Geldstrafe, der Entzug des Jagdscheines oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sind hierfür vorgesehen. Es gibt auch Strafen für das unerlaubte Aussetzen von Wölfen.
Populationskontrollen
Nach EU-Recht muss alle sechs Jahre ein Bericht verfasst werden, in dem der Erhaltungszustand des Wolfes bestimmt wird. Dieser Bericht wird nach einheitlichen EU-Richtlinien verfasst. Dieser Bericht umfasst die Wolfspopulation, die Verbreitung von Wölfen, die Größe und Qualität des Lebensraums und eine Prognose für die Zukunft. Zwar entwickelt sich der deutsche Wolfsbestand positiv, doch laut dem Bericht von 2019 gilt die Erhaltungssituation als ungünstig. Eine isolierte Wolfspopulation sollte mindestens 1000 erwachsene Tiere umfassen, damit ein günstiger Erhaltungszustand erreicht werden kann. Eingriffe durch die Jagd, um eine Wolfspopulation zu steuern, sind durch ihren aktuellen Schutzstatus nicht möglich. Lediglich problematische Wölfe dürfen seit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes entnommen werden.
Literaturverzeichnis:
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (2023). MANAGEMENTPLAN FÜR DEN UMGANG MIT WÖLFEN IN RHEINLAND-PFALZ. https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Service/Publikationen/Managementplan_fuer_den_Umgang_mit_Woelfen_in_RLP_2023.pdf