
Schutzstatus
Wölfe sind in Deutschland geschützt. Grundlage hierfür bietet neben den Naturschutzgesetzen mit der Bundesartenschutzverordnung, die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) der EU, das Washingtoner Artenschutzabkommen und die Berner Konvention. Die geltende Rechtslage in der EU und in Deutschland erlaubt allerdings Abschussgenehmigungen, wenn Wölfe den Herdenschutz überwinden und ernste wirtschaftliche Schäden prognostiziert werden.
Zunehmende Nutztierrisse durch Wölfe haben in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union zur Forderung nach Festlegung von Bestandsobergrenzen und ihre Durchsetzung durch die Einführung von Jagdzeiten und Abschussquoten geführt. Am 20.12.2023 hat die EU-Kommission die Forderung aufgegriffen. Sie plädiert nun für eine Herabstufung des Schutzstatus, so dass die Bejagung in einer Jagdzeit unabhängig von tatsächlichen Rissen möglich wird. Eine Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten billigte am 25.9.2024 in Brüssel das Vorhaben, den Schutzstatus der Tiere herabzusetzen und damit die Jagd auf sie zu vereinfachen. Auch Deutschland sprach sich dafür aus.
Jagd
In Rheinland-Pfalz darf der Wolf nicht regulär bejagt werden (keine jagdbare Tierart laut Landesjagdgesetz). Das absichtliche Töten eines Wolfes gilt als Straftat. Eine Geldstrafe, der Entzug des Jagdscheines oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sind hierfür vorgesehen. Es gibt auch Strafen für das unerlaubte Aussetzen von Wölfen.
Populationskontrollen
Nach EU-Recht muss alle sechs Jahre ein Bericht verfasst werden, in dem der Erhaltungszustand des Wolfes bestimmt wird. Dieser Bericht wird nach einheitlichen EU-Richtlinien verfasst. Dieser Bericht umfasst die Größe der Wolfspopulation, die Verbreitung von Wölfen, die Größe und Qualität des Lebensraums und eine Prognose für die Zukunft. Zwar entwickelt sich der deutsche Wolfsbestand positiv, doch laut dem Bericht von 2019 gilt die Erhaltungssituation als ungünstig. Eine isolierte Wolfspopulation sollte mindestens 1000 erwachsene Tiere umfassen, damit ein günstiger Erhaltungszustand erreicht werden kann. Eingriffe durch die Jagd, um eine Wolfspopulation zu steuern, sind durch ihren aktuellen Schutzstatus nicht möglich. Lediglich problematische Wölfe dürfen seit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes entnommen werden.
Literaturverzeichnis:
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (2023). MANAGEMENTPLAN FÜR DEN UMGANG MIT WÖLFEN IN RHEINLAND-PFALZ. https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Service/Publikationen/Managementplan_fuer_den_Umgang_mit_Woelfen_in_RLP_2023.pdf