50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Verwaltungsreform geht zu Lasten der Umwelt

11. Mai 2010 | Flüsse & Gewässer, Gefährdete Tiere und Pflanzen, Naturschutz

BUND fordert weiterhin starke Behörden zum Schutz der Natur

Mainz. Anlässlich der Diskussion des Gesetzesentwurfs zur Verwaltungsreform im Innenausschuss des Landtages wendet sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. gegen gravierende Verschlechterungen beim Umweltschutz. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten müsse weiterhin bei der mit Fachpersonal ausgestatteten Mittelbehörde bleiben.

Die Landesregierung hat die entscheidenden Eckdaten der Landesplanung im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben. Doch nun soll eine untergeordnete Behörde über Ausnahmen entscheiden. „Über den Schutz landesweit bedeutsamer Biotope, Grundwasservorkommen und Erholungslandschaften muss die Landesregierung entscheiden. Der strenge Schutz darf nicht aus der Hand gegeben werden.“ erklärt Dr. Holger Schindler (Landesvorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz). Die Mittelbehörden sind mit Fachpersonal ausgestattet und leisten in der Regel gute Arbeit. Doch übergeordnete Gesichtspunkt von landesweiter Bedeutung muss die Landesregierung weiterhin im Auge behalten.

Dagegen sind Aufgaben, wie die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Bodenbelastungsgebiete, hervorragend bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) als Mittelbehörde aufgehoben. Dort gibt es qualifiziertes Fachpersonal und eine Unabhängigkeit von den wirtschaftlichen Interessen vor Ort. Daher lehnt der BUND die Verlagerung der Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungen ab. „Wenn die Landtag wirklich dieses Gesetz verabschiedet, werden künftig keine Wasserschutzgebiete mehr ausgewiesen – oder mit unzureichenden Verordnungen.“ ergänzt Schindler. Vor vielen Jahren habe die CDU-Landesregierung in ähnlichem Eifer die Zuständigkeit für die Naturschutzgebiete auf die Kreisverwaltungen verschoben. Weil dies nicht funktionierte, machte die SPD-Regierung schon bald nach ihrer Wahl dies wieder rückgängig. Doch scheinbar hat das Gedächtnis der Regierung hier versagt. Sonst würde man nicht jetzt einen ähnlichen Fehler begehen.

Auch der Vollzug der Luftreinhaltung soll sich verschlechtern. Luftreinhaltepläne sollen nicht mehr von dem für diese Zwecke mit hochkarätigem Fachpersonal ausgestatteten Landesamt für Umwelt, Wasser und Gewerbeaufsicht (LUWG) erstellt werden, sondern von Kreisverwaltungen, die dafür gar kein Personal haben.

Der BUND appelliert an alle im Landtag vertretenen Parteien, eine Schwächung des Schutzes natürlicher Ressourcen und der Lebensgrundlagen von Menschen durch die Verlagerung von Zuständigkeiten im Vollzug des Umweltrechtes auf niedrigere Hierarchieebenen nicht zuzulassen. Umweltschutz setzt in der Regel großes Engagement gegenüber wirtschaftlichen Interessen und personellen Verflechtungen auf kommunaler Ebene voraus. Die staatliche Aufgabe einer Daseinsvorsorge muss in der Hand von unabhängigen und fachlich qualifiziert ausgestatteten Landesbehörden liegen. Daher lehnt der BUND die Eingriffe in einzelne Fachgesetze ab.

Vor allem die Struktur- und Genehmigungsdirektionen haben sich als wirkungsvolle Kompetenzzentren für den Umweltschutz weitgehend bewährt. Vielfach leiden diese Behörden heute schon einer zu dünnen personellen Besetzung sowie starker Einwirkung durch externe Kräfte. Eine Verlagerung von dort angesiedelten Aufgaben auf die untere (Landkreis-) Ebene lehnt der BUND entschieden ab. Die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte werden weder in der Lage sein, ihre neuen Aufgaben zu erfüllen, noch werden sie die notwendige Distanz und Unabhängigkeit haben, hier in eigentumsrechtlich heikle, flächenbezogene Restriktionen einzusteigen. Das Vollzugsdefizit in diesen Bereichen wird also noch größer werden.

Hier finden Sie den vollständigen Text der BUND-Stellungnahme

 

Für Rückfragen:

Dr. Holger Schindler, 06306 701505

Dr. E. Manz 06131 62706-0 bzw. 0151 12273866  

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