Anlässlich der aktuellen Hochwasserereignisse fordert der BUND die Landesregierung auf, Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes zu forcieren. Durch Umverteilung landwirtschaftlicher Fördergelder müssen die Landwirte stärker für Hochwasserschutzmaßnahmen gewonnen werden.
Angesichts des Tauwetters mit gestiegenen Temperaturen und ergiebigen Niederschläge hat die Hochwassergefahr landesweit erheblich zugenommen. Dies nimmt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. als Anlass, um auf verstärkte Anstrengungen beim ökologischen Hochwasserschutz hinzuweisen.
In den vergangenen Jahren wurde viel Geld in Deicherhöhungen und Polderbau investiert. Die ökologische Sanierung von Fließgewässern hat leider nicht den entsprechenden Stellenwert eingenommen. Die Umweltschützer vom BUND mahnen die Landesregierung, die Chancen für die Revitalisierung der Flussauen beim Hochwasserrückhalt nicht länger zu vernachlässigen. „Noch immer fließen viele Bäche und Flüsse eng eingezwängt in ihrem Korsett aus Uferverbauung und Deichen. Früher konnten sich die Hochwasserwellen des Rheins und seiner Nebenflüsse in den breiten Auen ‚totlaufen’.“ beschreibt Dr. Erwin Manz (BUND-Landesgeschäftsführer) die Situation und fordert: „Aus Hochwasser muss wieder Breitwasser werden. Breite Auen sind die beste Hochwasserversicherung.“ Das bisher von der Landesregierung verfolgte Programm „Aktion Blau“ zeigt in die richtige Richtung, hat die Aufgaben Hochwasserschutz und Gewässerrenaturierung sehr gut miteinander verbunden und muss intensiviert werden.
In Rheinland-Pfalz müssen dringend großflächig Deiche zurückverlegt und naturnahe Überflutungsflächen geschaffen werden. Doch dies scheitert meist an der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Manz erläutert: „Die landwirtschaftliche Förderpolitik muss endlich neu ausgerichtet werden. Künftig dürfen Agrarsubventionen nur noch an Betriebe gehen, die auch Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen. Die extensive landwirtschaftliche Nutzung in Hochwasserrückhalteräumen muss wieder wirtschaftlich lukrativ werden. Nur so können Landwirte gewonnen werden, sich aktiv an Hochwasserschutzmaßnahmen zu beteiligen.“
Der BUND hat sich sehr geärgert, als auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion im letzten Jahr positive Neuregelungen im novellierten Wasserhaushaltsgesetz durch eine Änderung im Landeswassergesetz aufgehoben wurden. Der Umweltverband hätte vielmehr erwartet, dass die grundsätzliche Ausweisungsverpflichtung für Gewässerrandstreifen im Landeswassergesetz noch zu erweitern. Dabei sollte die Breite der Streifen 10 bis 20 Meter betragen. Damit können gleichzeitig auch Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, erfüllt werden. Die Bestandsaufnahme und die Bewirtschaftungspläne haben auch in Rheinland-Pfalz ergeben, dass vor allen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten nicht zuletzt das Fehlen von Gewässerrandstreifen dafür verantwortlich ist, dass die Ziele der WRRL nicht erreicht werden.
Weitere Informationen:
http://www.bund-rlp.de/themen_projekte/wasser/hochwasserschutz_in_rheinland_pfalz/
http://www.bund-rlp.de/themen_projekte/wasser/landeswassergesetz/
Für Rückfragen:
Dr. E. Manz 06131 62706-0 bzw. 0151 12273866